Wer wann gearbeitet hat — Beginn, Ende und Dauer jedes Arbeitstags, ohne Stundenzettel

Für Handwerksbetriebe, Praxen, Läden und Büros mit wenigen Beschäftigten: Kommen und Gehen per Handy, Terminal oder nachträglich durch die Chefin, Pausen und Überstunden gerechnet, und am Monatsende die Liste für das Lohnbüro.

Das brauche ich

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Was Sie bekommen

Kommen und GehenPer Handy, am gemeinsamen Tablet oder nachgetragen.
Das brauche ich
Dauer und PausenTägliche Arbeitszeit mit Pausen, Woche und Monat summiert.
Das brauche ich
Überstunden und UrlaubPlus- und Minusstunden, Urlaubs- und Krankheitstage.
Das brauche ich
PDF und CSVMonatsliste für Lohnbüro, Steuerberatung oder Prüfung.
Das brauche ich

Beispiel (fiktive Daten)

Elektrobetrieb mit fünf Gesellen auf wechselnden Baustellen. Jeder tippt morgens auf dem Handy «Kommen» und abends «Gehen»; wer es vergisst, trägt es am nächsten Tag nach, die Korrektur bleibt sichtbar. Am Monatsende schickt die Inhaberin die Stundenliste als CSV ans Lohnbüro — mit 14 Überstunden bei einem Gesellen und zwei Urlaubstagen bei einem anderen.

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So funktioniert es

Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom September 2022 gilt in Deutschland: Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen, und zwar Beginn, Ende und Dauer. Das betrifft auch kleine Betriebe mit wenigen Mitarbeitenden.

Wie die Erfassung aussieht, ist bisher nicht vorgeschrieben; auch Aufzeichnungen auf Papier sind möglich. In der Praxis werden Stundenzettel aber gern am Wochenende aus dem Gedächtnis ausgefüllt, gehen verloren oder sind unleserlich — und am Monatsende fehlt dem Lohnbüro die Grundlage.

Die Software macht die Erfassung zur Routine. Beschäftigte tippen beim Arbeitsbeginn auf «Kommen», bei der Pause auf «Pause» und beim Feierabend auf «Gehen» — auf dem eigenen Handy, an einem Tablet im Betrieb oder am Computer. Die Zeiten werden sofort gespeichert.

Wer unterwegs arbeitet, zum Beispiel auf Baustellen oder bei Kunden, erfasst seine Zeit dort, wo er gerade ist. Wer keine App nutzen will, schreibt seine Zeiten auf, und die Chefin oder der Chef trägt sie nach.

Jede nachträgliche Änderung wird mit Datum, Name und Grund gespeichert. So bleibt nachvollziehbar, was ursprünglich erfasst wurde und warum es geändert wurde.

Aus Beginn und Ende rechnet die Software die tägliche Arbeitszeit, zieht die Pausen ab und summiert Woche und Monat. Plus- und Minusstunden gegenüber der vereinbarten Arbeitszeit werden fortlaufend geführt, ebenso Urlaubs- und Krankheitstage.

Die Software weist darauf hin, wenn eine Tagesarbeitszeit ungewöhnlich lang ist oder eine Pause fehlt, damit Sie rechtzeitig nachfragen können.

Am Monatsende steht die Stundenliste jedes Beschäftigten bereit, als PDF zum Ablegen oder als CSV für das Lohnbüro und die Steuerberatung. Ältere Monate bleiben gespeichert, falls sie später gebraucht werden.

Für Teilzeitkräfte und Minijobber ist eine genaue Erfassung besonders wichtig, weil sich aus den Stunden der Lohn und die Grenzen der Beschäftigung ergeben. Die Software zeigt bei jeder Person, wie viele Stunden im Monat bereits zusammengekommen sind, sodass Sie rechtzeitig sehen, wenn die vereinbarte Stundenzahl erreicht ist.

Arbeiten mehrere Personen in Schichten, sehen Sie auf einen Blick, wer gerade im Betrieb ist, wer schon gegangen ist und wer heute noch kommt. Bei Krankheit oder Urlaub lässt sich der Ausfall gleich im Kalender eintragen, damit die Planung der nächsten Tage stimmt.

Für eine Betriebsprüfung, eine Anfrage der Behörde oder einen Streit über Überstunden sind die Aufzeichnungen jederzeit abrufbar, mit allen Änderungen und dem Datum, an dem sie gemacht wurden.

Beschäftigte sehen ihre eigenen Zeiten, ihre Überstunden und ihren Resturlaub. Das spart Rückfragen und sorgt dafür, dass beide Seiten dieselben Zahlen haben.

Der Einstieg dauert eine halbe Stunde: Betrieb anlegen, Beschäftigte mit ihrer vereinbarten Arbeitszeit eintragen, Einladung verschicken. Die Software läuft im Browser, ohne Installation.

Die Software ist für kleine Betriebe mit Beschäftigten in Deutschland gedacht. Sie ist in Vorbereitung: Wir prüfen zuerst, ob Betriebe sie brauchen.

Die Software unterstützt Ihre Zeiterfassung; für die Einhaltung des Arbeitszeitrechts bleibt der Arbeitgeber verantwortlich.

Häufige Fragen

Muss ein kleiner Betrieb die Arbeitszeit erfassen?

Ja, nach dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts von 2022 müssen Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit erfassen.

Wie erfassen die Beschäftigten ihre Zeit?

Per Handy, an einem gemeinsamen Tablet oder am Computer; nachtragen ist möglich.

Werden Änderungen festgehalten?

Ja, jede Änderung mit Datum, Name und Grund.

In welchem Format kommt die Monatsliste?

Als PDF oder CSV, zum Beispiel für das Lohnbüro.

Kann ich sie schon nutzen?

Noch nicht. Die Software ist in Vorbereitung, und wir prüfen, ob Betriebe sie brauchen.

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